FC Zürich

Wirtschaftliche Situation beim FCZ stabilisiert sich

(Bildquelle: fussballinfos)

Am Montagabend fanden die jährlichen Generalversammlungen der Betriebsgesellschaft FCZ AG sowie des Vereins FC Zürich statt. Insgesamt waren 112 Aktionäre und Mitglieder, die rund 92,11 Prozent des Aktienkapitals vertreten haben, im Volkshaus anwesend.

An der GV wurde den Aktionären durch Verwaltungsratspräsident Ancillo Canepa die Zahlen des Geschäftsjahres 2014 präsentiert. Die wesentlichen Kennzahlen von Bilanz und Erfolgsrechnung der Jahresrechnung 2014 (1. Januar 2014 - 31. Dezember 2014) können wie folgt zusammengefasst werden: Der Gesamtertrag betrug 26,7 Mio. Fr, die Aufwendungen vor Abschreibungen 25,3 Mio. Fr. Dies ergab für 2014 einen Betriebsgewinn von 1,4 Mio. Fr.

Nach Abschreibungen auf Spielerwerten und Einrichtungen von 2,1 Mio. Fr. resultierte ein negatives Jahresergebnis von 0,7 Mio Fr (Vorjahr 3,9 Mio Fr. Verlust). Das Eigenkapital betrug per Bilanzstichtag 5,9 Mio. Fr. (Vorjahr 3,0 Mio Fr.). Die Spielerwerte werden mit 2,5 Mio. Fr. ausgewiesen, wobei im FCZ ausgebildete Spieler, d.h. Spieler, die aus dem Nachwuchsbereich in das Kader der ersten Mannschaft aufgenommen werden, aus bilanzierungsrechtlichen Gründen nicht aktiviert werden dürfen. Folglich enthält die Position Spielerwerte wesentliche stille Reserven.

Kapitalerhöhung genehmigt

Betreffend wirtschaftlichem Ausblick erwähnte Präsident Canepa die schwierigen Rahmenbedingungen am Standort Zürich, die Stadionfrage sowie die im Vergleich zum Ausland immer noch bescheidenen Fernsehgelder. Dabei wies er auf die wirtschaftliche Bedeutung des FC Zürich auf die Region Zürich und die Gesamtschweiz hin. Im Rahmen einer unabhängigen Untersuchung wurde festgestellt, dass der FCZ in der Region Zürich zum Beispiel 5'200 Übernachtungen und einen Umsatz für das umliegende Gewerbe in der Höhe von 43,6 Mio Fr. generiert.

Im Sinne einer Vorsichtsmassnahme genehmigte die Generalversammlung ausserdem eine weitere Kapitalerhöhung von 7,8 Mio Fr. Diese wird vom Verwaltungsrat aber nur dann ausgeübt werden, wenn die wirtschaftliche Situation dies nötig machen sollte. Aus heutiger Sicht sollte dies kurz- und mittelfristig nicht der Fall sein.