Die Anzeige stützt sich auf das Lizenzreglement der SFL. Die genannten Klubs haben von den Lizenzbehörden die Lizenz für die Teilnahme an der Meisterschaft der Brack.ch Challenge League (BCL) für die Saison 2017/18 erhalten. Die Entscheide waren bei allen vier Klubs mit der Auflage verbunden, bis zum Saisonbeginn 2017/18 die Beleuchtung des Spielfelds zu verbessern.
Diese Auflage bezieht sich auf den Stadionkatalog B des Komitees der SFL, welcher die Anforderungen an die Beleuchtung des Spielfelds in den Stadien der BCL verbindlich festlegt. Gemäss diesem Katalog muss ein BCL-Stadion ab der Saison 2017/18 zwingend über eine Spielfeldbeleuchtung verfügen, welche eine Stärke von 500 Lux vertikal aufweist und gleichzeitig bestimmte Voraussetzungen an die Gleichmässigkeit der Beleuchtung erfüllt.
Bereits im Stadionkatalog B aus dem Jahre 2012 wurden diese Werte an die Beleuchtung für Challenge League Stadien spätestens für die Saison 2015/16 gefordert. Aus Rücksichtnahme gegenüber den Klubs und Stadioneigentümern wurde 2014 die Frist auf spätestens Saison 2017/18 erstreckt.
Fehlende Verbesserung festgestellt
Bei den genannten vier Klubs musste festgestellt werden, dass zum Saisonbeginn die Verbesserung der Beleuchtung noch nicht umgesetzt worden ist. Die Disziplinarkommission wird nun beurteilen, ob die Nichterfüllung der Auflage disziplinarisch zu sanktionieren ist.
Artikelfoto: Martin Meienberger / meienberger-photo