Todes-Klausel in Modestes China-Vertrag

In der "Causa Modeste" geht Fussball anscheinend über den Tod hinaus. Angeblich hat der 1. FC Köln beim Transfer des Stürmerstars nach China auf eine ungewöhnliche Klausel bestanden.

Nach Informationen der "Bild"-Zeitung wurde im zweijährigen Leihvertrag von Anthony Modeste ein Passus verankert, der dem Bundesligisten auch dann die volle Ablösesumme garantiert, wenn der 29 Jahre alte Angreifer während dieser Zeit Sportinvalide oder gar sterben würde. Demnach verankerte der Kölner Star-Anwalt Stefan Seitz die Klausel im Kontrakt mit den Chinesen. Er griff den Domstädtern beim Transfer unter die Arme.

Formal ist Modeste für zwei Jahre vom 1. FC Köln an Tianjin Quanjian ausgeliehen (wir berichteten),  erst im Anschluss greift die Kaufpflicht. Der chinesische Verein hat allerdings bereits die vollen 35,7 Millionen Euro an den "FC" überwiesen und könnte diese Summe im Fall der Fälle zurückfordern. Dank der "Todes-Klausel" sind die Kölner nun aber abgesichert.

Kölns Manager Jörg Schmadtke sprach von "einem der kompliziertesten Transfers meines Berufslebens". Verständlich, denn solch eine Klausel ist wirklich nicht alltäglich.

 

Artikelfoto: Marco Verch (CC BY 2.0)