Der Fall von vor gut zehn Jahren fand heute vor dem Thuner Regionalgericht seinen Abschluss.
Im November 2005 sollen die drei Beschuldigten Ex-Spieler des FC Thun eine junge Frau vergewaltigt haben (fussballinfos.ch berichtete). Das Opfer - eine Freundin eines der Fussballer - soll gegen ihren Willen auf das Sofa gedrückt und geschlagen worden sein. Vonseiten der Angeklagten war von einem "einvernehmlichen Sex-Erlebnis" die Rede.
Vier Jahre nach der vermeintlichen Tat - also 2009 - erstattete die Frau Anzeige. Nachdem die Staatsanwaltschaft Berner Oberland das Verfahren im Februar 2013 wegen mangelnder Beweise einstellte, zog die Dame den Fall weiter und bekam vor dem Bundesgericht recht. Es kam zur Anklageerhebung.
Drei Mal Freispruch
Heute Freitag wurden die drei Angeklagten vom Vorwurf der Vergewaltigung und Schändung freigesprochen - aus Mangel an Beweisen. "Die Frau ist zwar durchaus glaubwürdig. Aber für einen Schuldspruch hätte es keinen Zweifel geben dürfen. Wir sind nicht überzeugt, dass der Ablauf so war, wie es die Privatklägerin beschrieb. Darum kam der Grundsatz 'in dubio pro reo' zur Anwendung", so Gerichtspräsident Jürg Santschi zur Urteilsbegründung.
Sex-Skandal - Ex-Thuner freigesprochen
Das Urteil im Sex-Skandal um die drei ehemaligen Kicker des FC Thun ist gesprochen. Das Trio kommt ungeschoren davon.