Der Deutsche war im Spiel gegen den FC Thun (1:1) in der Nachspielzeit wegen wiederholten Reklamierens vom Schiedsricher auf die Tribüne verwiesen worden. Der Richter bestätigt den Tatbestand und die damit verbundene Strafe.
Die Sanktion fällt mit zwei Spielsperren diesmal höher aus, weil Babbel in dieser Saison schon einmal auf der Tribüne Platz nehmen musste.
Der Entscheid kann vom FC Luzern innert 5 Tagen beim Rekursgericht angefochten werden. Ein allfälliger Rekurs hätte aufschiebende Wirkung für die Vollstreckung des Entscheids.
Luzern-Coach Babbel bleibt gesperrt
Der als Einzelrichter amtierende Präsident der Disziplinarkommission der SFL hat die Einsprache des FC Luzern gegen die zwei Spielsperren des Trainers Markus Babbel abgewiesen.