Das Wettspielreglement des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) sieht vor, dass ein Verbandsspiel, das nicht beginnen kann, durch die zuständige Behörde - in diesem Fall die Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) - unabhängig von einem Protest des Gegners mit einem 0:3-Forfait zu Ungunsten des fehlbaren Klubs gewertet wird, wenn das Team gar nicht zu einem Verbandsspiel antritt (WR Art. 61).
Aus Sicht der Kommission ist klar, dass der FC Biel allein für den Ausfall des Spiels gegen den FC Lausanne-Sport in der 30. Runde der Challenge League zuständig ist. Aufgrund dieser Erwägungen und unter Berücksichtigung sämtlicher Akten in diesem Verfahren wird die Partie durch die Disziplinarkommission von Amtes wegen 0:3 forfait zu Ungunsten des FC Biel gewertet.
Der Entscheid kann innert fünf Tagen beim Rekursgericht der Swiss Football League angefochten werden. Bis zum definitiven Entscheid des Rekursgerichts bleibt die Punkteverteilung in der Tabelle unverändert.
Biel-Präsident Carlo Häfeli nach den Konkursverhandlungen: