Das Sportgericht des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8'000 Euro belegt. Unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund (2:3) am 23. Mai 2015 wurden im Bremer Zuschauerblock mehrere grüne Rauchbomben und ein Bengalisches Feuer gezündet. Das Urteil ist rechtskräftig.
"Die Verursacher gefährden nicht nur die Gesundheit der Stadionbesucher, sondern schaden auch den Fans und dem Verein. Daher werden wir versuchen, die Täter zu identifizieren und Strafzahlungen weiterzugeben", erklärt Klaus Filbry, Werders Vorsitzender der Geschäftsführung.
Geldstrafe für Werder Bremen
Der Bundesligist wird zur Rechenschaft gezogen.