Der als Einzelrichter amtierende Präsident der Disziplinarkommission der SFL hat die Beschwerde des Grasshopper Clubs gegen die drei Spielsperren des Spielers Michael Dingsdag abgewiesen. Der Richter bestätigt den Tatbestand der Tätlichkeit unter Annahme einer Provokation im Spiel gegen den FC Zürich (0:2) vom 21. Februar gegenüber Yassine Chikhaoui.
Eine Spielsperre hat Dingsdag bereits am 1. März verbüsst. Der Entscheid kann von GC innert fünf Tagen beim Rekursgericht angefochten werden. Während dieser Frist bleibt Dingsdag spielberechtigt.
GC-Rekurs gegen Dingsdag-Sperre abgeschmettert
Der als Einzelrichter amtierende Präsident der Disziplinarkommission der SFL hat die Beschwerde des Grasshopper Clubs gegen die drei Spielsperren des Spielers Michael Dingsdag abgewiesen. Der Richter bestätigt den Tatbestand der Tätlichkeit unter Annahme einer Provokation im Spiel gegen den FC...