Falls der FC Zürich am Sonntagnachmittag, den 29. Mai 2016, das Finalspiel des Schweizer Cups gegen den FC Lugano gewinnt, gewährt der Vorsteher des Polizeidepartements der Stadt Zürich gleichentags auf Stadtgebiet eine Freinacht innerhalb von Gastgewerbebetrieben.
Für Gartenrestaurants und Boulevard-Cafés gelten die normalen Öffnungszeiten.