FC Luzern

"Fahnenverbot" für die FCL-Fans in Thun

Am vergangenen Samstag musste die Mannschaft des FC Luzern weitgehend auf den Support ihrer Fansverzichten.

Da die Direktion für Sicherheit der Stadt Thun den Gästefans ein Mitbringen von Fahnen und Transparenten verboten hatte, entschied sich ein Grossteil der Fans, dem Spiel fernzublieben. In der Startviertelstunde solidarisierte sich der Thuner Anhang im Heimsektor mit den Luzernern, indem er gänzlich auf Fangesänge verzichtete.

Das "Fahnenverbot" wurde von der Direktion für Sicherheit als Reaktion auf einzelne Vergehen von Luzerner "Fans" nach der vorletzten Begegnung zwischen Thun und Luzern erlassen.

Thun bedauert Massnahme

Der FC Thun Berner Oberland bedauert die verhängte Massnahme der Sicherheitsdirektion aus verschiedenen Gründen. So ist er primär der Auffassung, dass Kollektivsanktionen keine Lösung sein können und vielmehr endlich und wirksam die Einzeltäter belangt werden müssen.

Die unerfreulichen Konsequenzen der Kollektivstrafe vom letzten Samstag sind:

  • Massiv höhere Polizeikosten zu Lasten der Öffentlichkeit, da aus Angst vor Gegenreaktionen der Luzerner Fans das Polizeidispositiv erhöht wurde
  • Durch die Kollektivstrafe motiviertes negatives Reaktionsverhalten der Gäste
  • Höhere Sicherheitskosten für die Eingangskontrollen aufgrund des "Fahnenverbots"
  • 500 nicht verkaufte Eintritte für das Spiel Thun-Luzern
  • Die wirklichen Verursacher (die stetigen Verursacher von Vandalismus und Gewalt, welche der FC Thun Berner Oberland nicht als Fussballfans bezeichnet) werden nicht belangt und treiben ihr Spiel weiter

Der FC Thun Berner Oberland ist bestrebt und engagiert, Massnahmen gegen Einzeltäter zu unterstützen. Der Direktion für Sicherheit der Stadt Thun wurde durch den FC Thun Berner Oberland wiederholt mitgeteilt, dass Kollektivmassnahmen das Gegenteil bewirkten. Wir bedauern, dass die Stadt Thun und der FC Thun Berner Oberland in diesem Punkt nicht an einem Strick in dieselbe Richtung ziehen. 

Artikelfoto: Rectilinium (CC BY-SA 3.0)