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Zürich setzt bis Ende Saison auf "Focus one"

(Bildquelle: fussballinfos)

Die Swiss Football League hat am vergangenen Dienstag das Projekt "Focus one" bekanntgegeben. Polizeivorsteher Richard Wolff hat gegenüber dem Projekt politische Bedenken, möchte der SFL aber die Möglichkeit lassen, "Focus one" im Sinne eines befristeten Projektes auch in der Stadt Zürich...

Vor einer Woche hat die Swiss Football League (SFL) bekannt gegeben, dass in ihrem Auf-trag eine private Firma seit einiger Zeit auf öffentlichem Grund verdeckte Aufnahmen von gewalttätigen Fussballanhängerinnen und -anhängern macht (Projekt "Focus one").

Regierungsrat Mario Fehr hat in der Folge, offenbar einzig gestützt auf die Medienberichterstattung, Polizeivorsteher Richard Wolff per Brief aufgefordert, seine Haltung zu "Focus one" zu überdenken, ohne diese zu kennen.

Bis Ende Saison befristet

Nachdem er aus den Medien vom Projekt der SFL Kenntnis erhalten hat, hat sich Stadtrat Richard Wolff näher darüber informieren lassen. Er ist der Ansicht, dass das Projekt rechtlich-politische Fragen aufwirft. Die offene und verdeckte Überwachung mittels Audio- und Videogeräten ist im kantonalen Polizeigesetz geregelt. Sie ist grundsätzlich Aufgabe der Polizei, die diesen Auftrag auch im Rahmen der Verhältnismässigkeit wahrnimmt.

Zwar ist Filmen auf öffentlichem Grund an sich nicht bewilligungspflichtig. Ob und wie weit auch Private gezielt für Zwecke der Strafverfolgung verdeckte Aufnahmen auf öffentlichem Grund machen sollen, erscheint fraglich. Ferner ist zu bedenken, dass private Kamerateams im Gegensatz zur Polizei keiner politischen Kontrolle unterstehen.

Der Polizeivorsteher anerkennt andererseits, dass die SFL aktiv bemüht ist, die Probleme im Fussball anzugehen. Er möchte deshalb der SFL die Möglichkeit geben, "Focus one" auch in der Stadt Zürich als Pilotprojekt umzusetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Projekt per Ende Saison abgeschlossen wird. Nach Abschluss der Projektphase muss eine sorgfältige Auswertung erfolgen. Die offenen Fragen müssen eingehend geklärt werden.