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Weiterer Ärger für den FC Biel

(Bildquelle: fussballinfos)

Die DK der SFL zieht dem FC Biel unter anderem wegen eines Verstosses gegen die im Lizenzreglement vorgesehene Informationspflicht zwei weitere Punkte in der laufenden BCL-Meisterschaft ab. Der Entscheid kann innert fünf Tagen beim Rekursgericht angefochten werden.

Die Anzeige der SFL gegen den FC Biel gründete auf den Feststellungen, die Vertreter der Lizenzadministration anlässlich ihres Termins vom 2. März 2016 auf der Geschäftsstelle des Klubs gemacht hatten. Weil die verlangten Unterlagen grösstenteils nicht vorhanden waren, auskunftsberechtigte Personen nicht zur vereinbarten Buchprüfung erschienen und festgestellt werden musste, dass keine ordnungsgemässe Buchführung vorlag, wurde der Klub wegen eines mutmasslichen Verstosses gegen die im Lizenzreglement vorgesehene Informationspflicht gegenüber der SFL angezeigt.

In ihrem Entscheid vom 15. März 2016 stellt die Disziplinarkommission fest, dass der FC Biel erneut gegen das Lizenzreglement verstossen hat und zu sanktionieren ist. In Anbetracht dessen, dass der FC Biel zum wiederholten Male gegen Auflagen der Lizenzkommission verstossen hat und seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist, erachtet die Kommission einen Abzug von zwei Punkten in der laufenden Meisterschaft der Challenge League als angemessen. Der Entscheid kann innert fünf Tagen beim Rekursgericht der SFL angefochten werden.

Bereits ein Zähler abgezogen

Gegen den Entscheid der DK vom 7. März 2016 (fussballinfos.ch berichtete) hat der Klub keinen Rekurs eingereicht. Damit ist das Urteil rechtskräftig und der erste Punktabzug für den FC Biel in der Meisterschaft 2015/16 sowie die Busse von 12'000 Franken sind definitiv.

Zwei Verfahren noch offen


Bei der Disziplinarkommission sind damit noch zwei Verfahren offen: das Disziplinarverfahren gegen den Klubpräsidenten wegen eines allfälligen Verstosses gegen das Reglement des SFV zur Arbeit mit Vermittlern sowie die Anzeige gegen den Klub wegen der fehlenden Bestätigung der Bezahlung der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge des Monats Januar.