Osnabrück verzichtet auf Rekurs
14.08.2015 | 17:10
Der VfL Osnabrück legt gegen das vom DFB-Sportgericht erteilte Urteil mit Wertung der abgebrochenen DFB-Pokalpartie mit 2:0 für RB Leipzig keine Rechtsmittel ein. Damit sind die "Lila-Weissen" aus dem Vereinspokal ausgeschieden und die Auslosung mit den 32 feststehenden Teams der 2. Runde kann...
"Wir sehen nach wie vor kein Verschulden bei einem der beteiligten Vereine. Der Spielabbruch ist laut DFB dennoch von uns als gastgebendem Verein zu verantworten. Das schuldhafte Verhalten einzelner Zuschauer im Fanblock der Ostkurve ist dem VfL Osnabrück zuzurechnen. Wir vertreten auch weiterhin die Auffassung, dass ein Wiederholungsspiel im Sinne des Sports für alle Beteiligten die beste Alternative gewesen wäre. Wir müssen aber akzeptieren, dass die DFB-Statuten diese Lösung als rechtswidrig ansehen", erklärt VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend.
Aufgrund der für heute Abend geplanten Auslosung der 2. Runde im DFB-Vereinspokal hat der VfL Osnabrück mit seiner Erklärung nicht den möglichen Zeitraum von 24 Stunden ausgeschöpft, sondern die interne und juristische Beratung mit Hochdruck, aber vollster Sorgfalt, bearbeitet. "Im Sinne des Fair-Play, des Sportsgeists und der Planungssicherheit gegenüber den 31 unbeteiligten Vereinen schien es uns geboten, die Auslosung der 2. Runde nicht unnötig zu gefährden. Wir wünschen allen Vereinen für den weiteren Verlauf des Vereinspokals einen sportlich attraktiven und friedlichen Verlauf - auch wenn wir sehr traurig und enttäuscht sind, dass der VfL nicht mehr dabei ist", gibt Dr. Hermann Queckenstedt auf der einberufenen Pressekonferenz zu Protokoll.
Der Vereinspräsident weiter: "Wir sind davon überzeugt, dass wir mit Unterstützung sämtlicher Gremien die richtige Entscheidung getroffen haben, die auch für die Zukunft trägt. Nun gilt es, den Schaden für das Image und die Finanzen des VfL Osnabrück in Bezug auf weitere Sanktionen so gering wie möglich zu halten."
Auswärtsspiel steht an
"Die heutige Entscheidung des DFB-Sportgerichtes betrifft ausschliesslich die Spielwertung. So auch unser Rechtsmittelverzicht. Über etwaige Sanktionen wegen der Vorkommnisse, die zum Spielabbruch geführt haben, wird das Sportgericht erst dann zu entscheiden haben, wenn vom DFB-Kontrollausschuss ein Strafantrag gestellt worden ist", ergänzt Wehlend. Weiter betont er, dass sich die Ermittlung des Täters für dieses zweite Verfahren nach VfL-Informationen als strafmildernd erweisen könnte. Deshalb ruft der VfL die echten Fans des Vereins zur Mithilfe auf.
Sportlich steht für die "Lila-Weissen" schon in wenigen Stunden das Auswärtsspiel beim VfR Aalen an. Präsident Queckenstedt hofft dabei, dass "die Mannschaft den Teamspirit vom Montagabend mit in die Liga transportieren kann." Zum Zeichen des Rückhalts der Vereinsführung habe sich Vize-Präsident Uwe Brunn auf den Weg nach Aalen gemacht, um vor Ort zu unterstützen. Queckenstedt setzt darauf, dass die lila-weisse Gemeinschaft moralisch gestärkt und mit noch mehr Zusammenhalt aus der schwierigen Phase hervorgehen wird, getreu dem Motto: "Wir. Gemeinsam. Jetzt erst recht."