Osnabrück muss für Feuerzeug-Werfer büssen
18.09.2015 | 12:05
Nach den Vorkommnissen beim abgebrochenen DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig am 10. August 2015 muss der VfL Osnabrück die beiden Drittliga-Heimspiele gegen den VfB Stuttgart II am 3. Oktober 2015 und gegen Rot-Weiss Erfurt am 24. Oktober 2015 unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.
Das Sportgericht des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) widerrief als erste Massnahme im Einzelrichter-Verfahren die bestehende Bewährung des Urteils vom 27. Mai 2015 (Teilausschluss der Öffentlichkeit), wodurch im Heimspiel gegen Stuttgart II die Stehplatztribüne Ost geschlossen und leer bleiben muss.
Nach dem letzten Derby beim SC Preussen Münster am 02. Februar 2015 wurden die "Lila-Weissen" mit einer Geldstrafe in Höhe von 14'000 Euro und mit der Sperrung der Osttribüne bestraft. Der Teilausschluss wurde auf Bewährung ausgesetzt, diese ist nun widerrufen worden.
Keine Tageskarten und Ostsperrung gegen Erfurt
Darüber hinaus verhängte das DFB-Sportgericht als zweite Massnahme einen weiteren Zuschauer-Teilausschluss. So haben für das darauf folgende Heimspiel gegen Erfurt nur Dauerkarteninhaber (Jahresdauerkarte und Dauerkarte 2.0), Inhaber von VIP-Karten und Anhänger des Gastvereins Zutritt zum Spiel in der osnatel ARENA. Der Verkauf von weiteren Eintrittskarten ist untersagt. Ausserdem muss auch bei dieser Partie die Osttribüne geschlossen bleiben.
"Die Sportgerichtsbarkeit hat von der Verhängung eines so genannten Geisterspiels abgesehen, weil der VfL Osnabrück in Aufarbeitung der Vorfälle in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgreiche Täterermittlung betrieben hat. Damit hat sich der Verein einen erheblichen Strafnachlass verdient", erklärt Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.
Das Pokalspiel gegen RB Leipzig war in der 71. Minute von Schiedsrichter Martin Petersen abgebrochen worden, nachdem dieser aus dem Osnabrücker Zuschauerbereich von einem geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden war. Der VfL Osnabrück hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
"Urteil schweren Herzens akzeptieren"
"Wir müssen das Urteil schweren Herzens akzeptieren, denn es liegt weit unter einer in diesem Fall möglichen Geldstrafe von bis zu 250'000 Euro und dem bei Abbruch eines Bundesspieles in Rede stehenden Geisterspiel", erklären Präsident Dr. Hermann Queckenstedt und Geschäftsführer Jürgen Wehlend für den VfL Osnabrück. "Das Sportgericht hat bei seiner Urteilsfindung die Position des VfL immerhin weitreichend berücksichtigt. Die wiederholte Sperrung der Osttribüne war dabei leider nicht zu verhindern."
Gleichwohl spreche sich der VfL nach wie vor ausdrücklich gegen Kollektivstrafen aus. Dass nun wenigstens die Dauerkarteninhaber der Osttribüne wie alle anderen Dauer- und VIP-Karteninhaber auch bei dem zusätzlich sanktionierten Erfurt-Spiel ins Stadion könnten, sei immerhin ein kleiner Trost.
Während für das Spiel gegen den VfB Stuttgart am 3. Oktober ab sofort Tickets für alle Steh- und Sitzplatzbereiche ausser die Osttribüne im Vorverkauf als auch am Spieltag selbst an der Tageskasse erhältlich sein werden, wird es für das Spiel gegen RW Erfurt am 24. Oktober keinen Vorverkauf VfL-Anhänger und auch keine Tageskasse für Eintrittskarten geben. Dauerkarteninhaber der Osttribüne erhalten an beiden Spieltagen Zutritt zum Stehplatzbereich West.