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Lizenz für Saison 2017/18: Drei Klubs erhalten keine Lizenz

Für die kommende Saison 2017/18 erteilt die Lizenzkommission der Swiss Football League (SFL) allen zehn Klubs der Raiffeisen Super League (RSL) in 1. Instanz die Spielberechtigung in der höchsten Liga. Während drei Klubs der Brack.ch Challenge League (BCL) die Lizenz verweigert wird, erhalten alle drei Bewerber aus der Promotion League die Spielberechtigung für die zweithöchste Liga.

Die Lizenzkommission der SFL beurteilte als erste Instanz im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2017/18 die Dossiers von 23 Lizenzbewerbern (20 Klubs der SFL sowie 3 Aufstiegsaspiranten aus der Promotion League). Sie prüfte die rechtlichen, infrastrukturellen, sportlichen, administrativen, finanziellen und sicherheitsspezifischen Kriterien der umfangreichen Dossiers.

Die Kommission erteilte schliesslich in 1. Instanz allen zehn Klubs der RSL die beantragte Lizenz für die nächste Saison. In der BCL erfüllten sieben von zehn Klubs die Anforderungen für die nächste Saison. Dem FC Chiasso, dem FC Mont LS und dem FC Wohlen verweigerte die Lizenzkommission die Spielberechtigung. Die drei Klubs haben die Möglichkeit, innert fünf Tagen Rekurs einzulegen. Die Entscheide der 2. Instanz werden am Mittwoch, 31. Mai 2017 kommuniziert.

Fokus auf Beleuchtungsstärke der BCL-Stadien

In diesem Jahr standen neben den finanziellen besonders die infrastrukturellen Kriterien im Fokus der Lizenzkommission, insbesondere die Beleuchtung des Spielfelds. Die höheren Anforderungen an die Beleuchtungsstärke in den Stadien der BCL waren schon vor fünf Jahren in die Stadionkataloge aufgenommen und den Klubs mitgeteilt worden. Nach einer zwischenzeitlich bereits verlängerten Übergangsfrist sind diese erhöhten Anforderungen nun auf die Saison 2017/18 hin definitiv verbindlich.

Aus der BCL sind nach dem Entscheid der Lizenzkommission der FC Zürich und Neuchâtel Xamax FCS im Besitz der Lizenz I oder II, die für einen Aufstieg in die RSL notwendig sind. Aus der Promotion League erhalten der SC Kriens, der FC Rapperswil-Jona und der FC Stade Nyonnais die Lizenz für die BCL zugesprochen. 

Die Lizenz I ist erforderlich für die Teilnahme an den UEFA-Wettbewerben und berechtigt zur Teilnahme an der Raiffeisen Super League. Für letztere genügt auch eine Lizenz II, sie wird typischerweise von den Aufstiegskandidaten aus der BCL beantragt. Mit einer Lizenz III kann ein Klub in der Brack.ch Challenge League antreten.

Artikelfoto: stux (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)