FC Wil hat Januarlöhne zusammen - Auszahlung verzögert sich
28.02.2017 | 18:10
Auch vier Wochen nach dem grossen Knall arbeitet die eigens ins Leben gerufene Task Force weiterhin mit Hochdruck an der Rettung des FC Wil 1900. Mit den Sanierungsarbeiten verbunden sind verschiedene Fristen, an welche sich der Club halten muss und will. Für den Nachweis zur Bezahlung der Januarlöhne bei der Swiss Football League beginnt per heute, 28. Februar 2017 die reglementarische Nachfrist von fünf Tagen.
Trotz intensivster Bemühungen und unermüdlicher Arbeit ist es den Verantwortlichen der FC Wil 1900 AG bis zum heutigen Tag leider noch nicht gelungen, die Zahlung für die Januarlöhne an ihre Angestellten auszulösen. Der Club steht ein für eine offene Kommunikation und nennt das Kind deshalb beim Namen.
Mitarbeiter verweigern Unterschrift
Der Grund für die noch nicht erfolgte Lohnzahlung ist einzig und alleine ein halbes Dutzend Angestellte, welche sich trotz aller Bemühungen seitens der Clubleitung und mehrfacher Gespräche noch immer nicht bereit erklären, einen neuen Arbeitsvertrag zu tieferen Konditionen zu unterzeichnen. Die vom FC Wil 1900 offerierten Angebote für die erwähnten Personen basieren auf einem monatlichen Salär von mindestens 7'500 Franken und dennoch konnte bisher keine Lösung erzielt werden.
Wie schon mehrfach betont ist dies aber genau jener Punkt, welcher im Zusammenhang mit der Sanierung massgebend über Sieg oder Niederlage des Clubs entscheiden wird. Rund 60 weitere Angestellte hatten sich in den letzten Wochen hingegen bereit erklärt, den FC Wil 1900 zu unterstützen und trugen so auf verschiedene Art und Weise ihren Beitrag zur möglichen Rettung bei.
Genau jene Leute und allen voran auch die Mannschaft hätte es deshalb verdient gehabt, per heutigem Tag ihren Januarlohn vom Club zu erhalten. Die entsprechenden Gelder liegen nämlich bereit, dürfen gemäss den lokalen Geldgebern jedoch nur unter der Bedingung, dass mit sämtlichen Angestellten eine schriftliche Vereinbarung vorliegt, ausbezahlt werden.
Fünftägige Nachfrist
Gemäss dem Lizenzreglement der Swiss Football League wird dem Lizenznehmer eine fünftägige Nachfrist angesetzt, falls der Nachweis für die Bezahlung der Januarlöhne bis zum 28. Februar 2017 noch nicht eingereicht worden ist. Der angestrebte Teilerfolg in Form der Überweisung der Januarlöhne blieb nun zwar aus, die Task Force setzt aber in den kommenden Tagen weiterhin alle Hebel in Bewegung, um die erfolgreiche Rettung doch noch zu realisieren.
Artikelfoto: Manuel Garcia Andrés (CC BY-SA-2.0)