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DFB verhängt Strafe gegen Kaiserslautern

(Bildquelle: fussballinfos)

Das Sportgericht des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) hat den FCK im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen von unsportlichem Verhalten von FCK-Anhängern mit einer Geldstrafe in Höhe von 17'000 Euro belegt.

Beim Auswärtsspiel des 1. FC Kaiserlautern in Braunschweig am 8. Februar 2015 wurden im Gästeblock mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet, so dass aufgrund der Rauchentwicklung die zweite Halbzeit erst mit drei Minuten Verspätung angepfiffen werden konnte.

Beim Auswärtsspiel in Karlsruhe am 22. März 2015 wurde im FCK-Block ein bengalisches Feuer abgebrannt.

Beim Auswärtsspiel in Düsseldorf am 13. April 2015 und beim Heimspiel gegen Leipzig am 20. April 2015 wurden jeweils mehrere Gegenstände aus dem FCK-Block in Richtung Spielfeld geworfen. Zudem lief bei Heimspiel gegen Leipzig nach Spielende ein Flitzer auf das Feld.

Der Verein hat dem Strafmass zugestimmt. Zudem prüft der FCK, identifizierte Einzeltäter in Regress zu nehmen.