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DFB bestraft Köln für Ausschreitungen

(Bildquelle: fussballinfos)

Der Deutsche Fussball-Bund hat den 1. FC Köln aufgrund der Vorfälle rund um die Spiele in Duisburg (Oktober 2014) und Mönchengladbach (Februar 2015) zu einer Geldstrafe von insgesamt 200'000 Euro verurteilt. Einen grossen Teil dieser Strafe kann der "FC" allerdings für...

Der Deutsche Fussball-Bund hat den 1. FC Köln aufgrund der Vorfälle rund um die Spiele in Duisburg (Oktober 2014) und Mönchengladbach (Februar 2015) zu einer Geldstrafe von insgesamt 200'000 Euro verurteilt. Einen grossen Teil dieser Strafe kann der "FC" allerdings für Präventionsmassnahmen einsetzen.

Darüber hinaus werden die Blöcke S3 und S4 auf der Südtribüne im RheinEnergieSTADION für die drei aufeinanderfolgenden Heimspiele gegen Hoffenheim, Leverkusen und Schalke gesperrt. Die rund 2'500 von den Teilausschlüssen betroffenen Dauerkarten-Inhaber werden vom "FC" in Kürze angeschrieben und erhalten 3/17 des bereits bezahlten Gesamtpreises für die Saison 2014/2015 zurückerstattet. Bereits für das Hoffenheim-Spiel gekaufte Tageskarten für die Blöcke S3 und S4 werden storniert und erstattet.

Auflagen für die Kölner

Zudem muss der 1. FC Köln während der restlichen Auswärtsspiele der Saison 2014/2015 einige Auflagen erfüllen. Insbesondere dürfen Tickets für die Spiele in Freiburg, Berlin, Augsburg und Mainz ausschliesslich personalisiert abgegeben werden. Schliesslich wird der "FC" mit Borussia Mönchengladbach zu einem gemeinsamen Sicherheitskonzept für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele gegeneinander verpflichtet.

Der DFB führt strafverschärfend an, dass Problem-Fans des 1. FC Köln in den vergangenen Jahren wiederholt negativ aufgefallen sind. Zudem hatte der "FC" zum Zeitpunkt des Vorfalls in Duisburg aufgrund der Vorkommnisse in Düsseldorf (Dezember 2013) noch unter Bewährung gestanden. Zu Gunsten des Clubs werden die umfangreiche präventive Fan-Arbeit sowie die getroffenen Massnahmen nach dem Derby gewertet. Ohne das Verhalten des Clubs hätte der DFB-Kontrollausschuss demnach einen kompletten Zuschauerausschluss bei mindestens einem Ligaspiel beantragen müssen, heisst es in der Begründung des Strafantrags.

Finanzielle Herausforderung

Die Strafe trifft den 1. FC Köln hart und ist finanziell wie organisatorisch eine grosse Herausforderung. Jedoch ist die Eingrenzung der Teilausschlüsse auf bestimmte Blöcke der Südkurve statt einer kompletten Sperrung des Stehplatzbereichs ein wichtiges Signal des DFB, dass er im Kampf gegen das unsportliche Verhalten von Problemfans an zielgerichteten Sanktionen interessiert ist. Die vorbildliche Reaktion der grossen Mehrheit der "FC"-Fans nach den Vorfällen in Mönchengladbach hat sicher ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Strafmasses gespielt.

Der "FC" hat dem Urteil zugestimmt. Die Verfahren wegen Böllerwürfen in Frankfurt und Leverkusen sowie Pyrotechnik in Hamburg werden damit eingestellt und die Entscheidung ist rechtskräftig.