Coronavirus – Kanton Aargau bewilligt Wettkampfspiele des FC Aarau mit über 1'000 Zuschauerinnen und Zuschauern
21.10.2020 | 09:10
Grossveranstaltung mit strengen Auflagen möglich Der Kantonsärztliche Dienst (KAD) unter der Leitung von Kantonsärztin Dr. Yvonne Hummel hat das Gesuch des FC Aarau um Durchführung von Wettkampfspielen mit mehr als 1'000 Zuschauerinnen und Zuschauern bewilligt. Für die Grossveranstaltungen gelten strenge Auflagen und die Bewilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Der Bundesrat hat das Verbot von Grossveranstaltungen mit über 1'000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmenden per 1. Oktober 2020 aufgehoben. Für die Durchführung einer Grossveranstaltung ist eine Bewilligung des Kantons erforderlich. Der Kantonsärztliche Dienst hat unter Einbezug der Departemente Volkswirtschaft und Inneres sowie Bildung, Kultur und Sport ein entsprechendes Bewilligungsverfahren festgelegt.
Die ersten Erfahrungen mit den bewilligten Grossveranstaltungen im Kanton Aargau (Circus Knie und Hallwilerseelauf) und Fussballspielen in anderen Kantonen waren positiv. Die Schutzkonzepte bewährten sich und Ausbrüche im Zusammenhang mit Grossveranstaltungen sind bisher keine bekannt.
Strenge Auflagen für Grossveranstaltungen
Die Zuschauerkapazität ist gemäss den Bundesvorgaben auf zwei Drittel begrenzt. Für die Durchführung von Fussballspielen im Brügglifeld bedeutet dies, dass 3'400 Sitzplätze belegt werden können. 800 Sitzplätze befinden sich auf der Haupttribüne, 2'400 Sitzplätze sind auf den Stehrampen neu geschaffen worden. Unter anderem gilt eine Sitzpflicht mit personalisiertem Sitzplatz im Zuschauerbereich, eine Maskenpflicht und als kantonale Auflage ein Alkoholverbot. Weiter regelt der FC Aarau mit seinem Schutzkonzept den Personenfluss so, dass die erforderlichen Abstandsregelungen eingehalten werden und die durchgehende Einhaltung der Schutzmassnahmen auch beim Zu- und Weggang gewährleistet ist.
Der Kanton Aargau behält sich ausdrücklich vor, die erteilte Bewilligung jederzeit zu widerrufen, wenn die epidemiologische Lage sich verschlechtert oder die im Schutzkonzept vorgesehenen Massnahmen nicht eingehalten werden.