Die Disziplinarkommission (DK) der Swiss Football League taxiert das Vorgehen von Christian Constantin gegenüber Rolf Fringer als klaren und schwerwiegenden Verstoss gegen die Verhaltensregeln des Schweizerischen Fussballverbandes SFV. In der Urteilsbegründung hebt die DK hervor, dass ein Klub-Präsident in erhöhtem Masse verpflichtet sei, sich vorbildlich für Fairplay und Respekt einzusetzen.
Video: Die Prügelattacke.
Christian Constantin habe in diesem Fall diese Pflicht grob verletzt und damit die Werte des Fussballs diskreditiert. In ihrem Urteil berücksichtigt die DK zudem, dass in der Vergangenheit bereits ähnliche Disziplinarverfahren gegen Christian Constantin durchgeführt werden mussten.
Video: "CC" erklärt sich.
Platzsperre gilt ab sofort
Die Richter setzen das Strafmass wie folgt fest: Eine Busse über 100'000 Franken und eine Platzsperre von 14 Monaten ab Inkrafttreten des Entscheids. Die Platzsperre gilt für folgende Wettbewerbe:
- Super League
- Challenge League
- Schweizer Cup des SFV
- Spiele der A-Nationalmannschaft (Männer)
Das bedeutet, dass Christian Constantin bei diesen Spielen der Zutritt zum Stadion, zum Spielfeld, zur technischen Zone sowie zur Mannschaftskabine und der Mixed-Zone untersagt ist. Zudem darf er am Spieltag weder auf der Tribüne noch in irgendeinem anderen Stadionsektor Platz nehmen. Die Platzsperre gilt per sofort.
Der Entscheid kann innert 5 Tagen beim Rekursgericht der SFL angefochten werden. Die Richter haben einem allfälligen Rekurs gegen die Platzsperre die aufschiebende Wirkung entzogen.
Verfahren gegen Barthélémy Constantin läuft noch
Die DK hat am 22. September im gleichen Fall auch ein Verfahren gegen den Sportdirektor des FC Sion, Barthélémy Constantin, eröffnet. Dieses Verfahren läuft derzeit noch. Es werden bis zum Entscheid keine weiteren Auskünfte erteilt.
Quelle: SFV
Artikelfoto: FC Sion