Bestätigt! FIFA-Funktionär wird an die USA ausgeliefert

Das Bundesgericht bestätigt die Auslieferung des im vergangenen Jahr in derSchweiz verhafteten nicaraguanischen FIFA-Funktionärs Julio Rocha an die USA. Esweist seine Beschwerde ab, mit der er verlangt hatte, nicht an die USA, sondern anNicaragua ausgeliefert zu werden.

Der nicaraguanische Staatsangehörige und FIFA-Funktionär war am 27. Mai 2015 in Zürich auf Ersuchen des Justizdepartements der Vereinigten Staaten von Amerika verhaftet worden. Am 1. Juli 2015 ersuchte die amerikanische Botschaft in der Schweiz gestützt auf die Anklage eines New Yorker Gerichts um seine Auslieferung an die USA.

Dem Betroffenen wird gemäss dem Auslieferungsersuchen vorgeworfen, ungefähr 2011 als damaliger Präsident des nicaraguanischen Fussballverbandes von einer amerikanischen Firma im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermarktungsrechten Bestechungsgelder entgegen genommen zu haben. Im August 2015 ersuchte wegen des gleichen Sachverhalts auch Nicaragua um seine Auslieferung.

Das Bundesamt für Justiz gab im Oktober 2015 dem Auslieferungsersuchen der USA den Vorrang. Die dagegen erhobene Beschwerde von Julio Rocha wies das Bundesstrafgericht im März ab.

Beschwerde abgewiesen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Julio Rocha ebenfalls ab. Er hatte seine Auslieferung an Nicaragua anstatt an die USA beantragt. Seine Einwände gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts beurteilt das Bundesgericht als unbegründet. Das Auslieferungsersuchen der USA erfüllt die formellen Anforderungen. Das dem Beschwerdeführer zur Last gelegte Verhalten wäre auch nach Schweizer Recht strafbar.

Die Bejahung der Zuständigkeit der USA ist nicht offensichtlich unhaltbar, da der vorgeworfene Sachverhalt enge Bezugspunkte zu diesem Staat aufweist. Zahlreiche Gesichtspunkte sprechen schliesslich für den Vorrang des amerikanischen gegenüber dem nicaraguanischen Auslieferungsersuchen.